Allgemeine Geschäftsbedingungen

PurpleHome GmbH · Stand: Mai 2026

Anbieter

PurpleHome GmbH
Berta-Stoll-Weg 4 · 73734 Esslingen am Neckar
Telefon: +49 (0) 711 500 97 937
E-Mail: info@purplehome.de
HRB 778 917, Amtsgericht Stuttgart · USt-IdNr.: DE 343 664 817

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der PurpleHome GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über die Erbringung von Dienstleistungen aus den Bereichen Elektrotechnik, Elektroplanung & KNX, Photovoltaik, IT-Infrastruktur, Digitalisierung, Webentwicklung, Online-Shop-Erstellung, Marktplatz-Management sowie KI-Automatisierung geschlossen werden.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Dieses Erfordernis gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos ausführen.

Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB). Für Verbraucher gelten ergänzend die gesetzlichen Regelungen des Verbraucherschutzrechts.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

Bei Anfragen über das Kontaktformular oder per E-Mail handelt es sich um eine Aufforderung zur Angebotsabgabe. Eine verbindliche Bestellung liegt erst vor, wenn der Auftraggeber ein schriftliches Angebot des Auftragnehmers ausdrücklich schriftlich oder per E-Mail annimmt.

Der Auftraggeber ist an sein Angebot 4 Wochen gebunden. Nach Ablauf dieser Frist erlischt das Angebot automatisch.

§ 3 Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen schriftlichen Angebot und der dazugehörigen Leistungsbeschreibung. Mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und können zu einer Anpassung von Vergütung und Lieferzeit führen. Der Auftragnehmer behält sich vor, Teile der Leistung durch qualifizierte Subunternehmer erbringen zu lassen.

Bei Elektro- und Handwerksleistungen gilt: Der Auftragnehmer führt Arbeiten ausschließlich nach den anerkannten Regeln der Technik sowie den einschlägigen VDE-, DIN- und EN-Normen aus.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach dem schriftlichen Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe, sofern nicht ausdrücklich als Bruttopreis ausgewiesen.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern im Angebot keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde. Bei Projekten über 5.000 EUR netto ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Vorauszahlung von bis zu 40 % zu verlangen.

Bei laufenden Serviceverträgen (z.B. KI-Automatisierung, IT-Wartung) wird die monatliche Vergütung zum Ersten des Folgemonats per SEPA-Lastschrift oder Überweisung fällig.

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (gegenüber Unternehmern) bzw. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (gegenüber Verbrauchern) zu berechnen sowie eine Mahnpauschale von 40 EUR (gegenüber Unternehmern) gemäß § 288 Abs. 5 BGB geltend zu machen.

§ 5 Ausführungsfristen und Lieferzeiten

Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Unverbindliche Termine werden nach besten Kräften eingehalten.

Höhere Gewalt, Streik, behördliche Anordnungen, unvorhersehbare Lieferschwierigkeiten bei Vorlieferanten sowie sonstige von uns nicht zu vertretende Hindernisse berechtigen uns, vereinbarte Termine entsprechend zu verschieben.

Voraussetzung für die fristgerechte Leistungserbringung ist, dass der Auftraggeber alle vereinbarten Mitwirkungspflichten (z.B. Zugangsmöglichkeiten, Vorauszahlungen, Informationen) rechtzeitig erfüllt.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören insbesondere:

  • Zugang zu Räumlichkeiten und Anlagen zum vereinbarten Termin
  • Vollständige und korrekte Informationen über bestehende Installationen und technische Gegebenheiten
  • Bei Digitalprojekten: rechtzeitige Bereitstellung von Inhalten, Zugangsdaten und Freigaben
  • Benennung eines kompetenten Ansprechpartners für die Dauer des Projekts

Mehraufwand, der durch die Verletzung von Mitwirkungspflichten entsteht, wird dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.

§ 7 Abnahme

Bei Werk- und Werklieferungsverträgen ist der Auftraggeber verpflichtet, die erbrachte Leistung binnen 7 Werktagen nach Fertigstellungsmitteilung abzunehmen. Die Abnahme kann auch konkludent erfolgen, wenn der Auftraggeber die Leistung ohne wesentliche Mängelrüge nutzt.

Unwesentliche Mängel berechtigen den Auftraggeber nicht zur Verweigerung der Abnahme. Diese sind in einem Abnahmeprotokoll festzuhalten und werden vom Auftragnehmer in angemessener Frist behoben.

Mit der Abnahme geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung auf den Auftraggeber über.

§ 8 Mängelhaftung und Gewährleistung

Für Mängel an erbrachten Leistungen haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Gewährleistungsfrist beträgt:

  • Handwerks- und Installationsleistungen: 2 Jahre ab Abnahme
  • Planungsleistungen: 3 Jahre ab Abnahme
  • IT- und Softwaredienstleistungen: 12 Monate ab Abnahme
  • Gegenüber Unternehmern für gebrauchte Sachen: 1 Jahr

Im Fall eines Mangels haben wir zunächst das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung). Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen.

Offensichtliche Mängel sind vom Auftraggeber (gegenüber Unternehmern) innerhalb von 7 Werktagen nach Abnahme schriftlich anzuzeigen. Bei Verbrauchern bleiben gesetzliche Anzeigefristen unberührt.

§ 9 Haftungsbeschränkung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe der für den jeweiligen Auftrag vereinbarten Vergütung.

Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen haben. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Für den Verlust von Daten haften wir nur, soweit dieser auch bei regelmäßiger und angemessener Datensicherung durch den Auftraggeber nicht vermeidbar gewesen wäre.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit zusammenhängenden Forderungen Eigentum des Auftragnehmers (Eigentumsvorbehalt). Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Mahnung die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen, ohne dass dies als Rücktritt vom Vertrag gilt.

§ 11 Geheimhaltung und Datenschutz

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, dauerhaft geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung und den Vorschriften der DSGVO. Soweit im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers oder seiner Kunden verarbeitet werden, kann ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abgeschlossen werden.

§ 12 Urheberrecht und Nutzungsrechte

An Planungsunterlagen, Softwarelösungen, Webseiten, Grafiken, Texten und sonstigen vom Auftragnehmer erstellten Werken behält sich der Auftragnehmer alle Urheber- und Leistungsschutzrechte vor.

Mit vollständiger Bezahlung der Vergütung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck. Weitergehende Rechte, insbesondere zur Bearbeitung oder Weiterveräußerung, bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, erbrachte Leistungen (z.B. realisierte Websites, Installationen) in seiner Referenzliste zu nennen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 13 Kündigung laufender Verträge

Laufende Dienstleistungsverträge (z.B. IT-Wartung, KI-Automatisierung, Marktplatz-Betreuung) können von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden, sofern im Einzelvertrag keine abweichende Laufzeit vereinbart wurde.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei wiederholtem Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen oder bei wesentlichen Vertragspflichtverletzungen, die trotz schriftlicher Abmahnung nicht abgestellt werden.

§ 13a Verbraucherhinweise nach ElektroG und BattG

Elektro- und Elektronikaltgeräte (ElektroG / WEEE): PurpleHome GmbH ist als Inverkehrbringer von Elektro- und Elektronikgeräten bei der Stiftung EAR registriert (WEEE-Reg.-Nr. DE69898079). Altgeräte dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Sie können Altgeräte kostenlos bei kommunalen Sammelstellen oder im Handel zurückgeben.

Batterien und Akkus (BattG): Batterieregister-Nr. 41928656. Batterien und Akkus dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Bitte geben Sie Altbatterien unentgeltlich bei Sammelstellen des Handels oder der Kommunen ab. Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf Batterien weist auf diese Pflicht hin.

§ 14 Schlussbestimmungen

Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Gerichtsstand: Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, das Amtsgericht Esslingen oder das Landgericht Stuttgart ausschließlicher Gerichtsstand. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: ec.europa.eu/consumers/odr. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

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